Baupläne - Grabenacker-Siedler wehren sich

22.06.2021

Die in der Bezirksvertretung von CDU-Fraktionssprecher Ferdi Seidelt vorgetragene Gegenrede auf die Behörden-Antwort zur von CDU und SPD gestellten Anfrage "Bauprojekt am Grabenacker in Bergheim" ließ an Deutlichkeit nicht zu wünschen übrig:

Dass wir als Anfrage-Steller schroff mit allgemeinen Modul-Bausteinen abgespeist werden und auf die Anliegen der Nachbarn nur wenig eingegangen wird, ist schlimm. Beispiel, die Behörde sagt: Bei Prüfung einer Bauvoranfrage kommt es auf die objektiven Regelungsinhalte der Vorschriften und nicht auf die subjektive Sicht von Nachbarn an. Daher sieht der Gesetzgeber auch nur für wenige bestimmte Fälle eine Nachbarbeteiligung vor.

Dieser Fall ist hier nicht gegeben. Frage von uns: Warum wurden denn dann die Nachbarn gefragt, als es darum ging, eine Bauvoranfrage für eine Neubebauung des Jägerhof-Geländes an der Eichenstraße  zu prüfen? Dort handelt es sich doch um einen bedeutend kleineren Eingriff in den Istzustand als am Grabenacker. Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

Deshalb sagen wir: Die Mitachtung der nachbarschaftlichen Belange ist rücksichtslos, die Stellungnahme an die Politik rechthaberisch. Nicht nur, weil mittlerweile ein Bürgerbegehren nach § 24 GO NRW vorliegt, sich in Bergheim eine weit über 150 Personen zählende Solidargemeinschaft gebildet hat und zudem der Vorgang vor Gericht anhängig ist, nehmen wir die Aussagen der Behörde zur Kenntnis, ohne ihnen aber zustimmen zu können oder gar zu wollen."

Die Fakten:  Ein Investor hat die Grundstücke Grabenacker 122 – 126 erworben, um darauf zwei Wohnhäuser mit 14 Wohneinheiten und 28 Tiefgaragenplätzen zu errichten. Dieses Vorhaben wird sowohl von den Anwohnern der angrenzenden Grundstücke als auch von Anwohnern vom Grabenacker, der Eigenheimstraße und vom Rohenacker mehrheitlich abgelehnt.

Bereits im April dieses Jahres hatte die örtliche Presse über die Bedenken der dortigen Bevölkerung berichtet, jedoch auch über die Stellungnahme der Verwaltung, die mit dem Neubauprojekt keine Probleme habe. Aus ihrer Sicht ist das Bauvorhaben zulässig.

Fristgerecht hat ein Nachbar Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Der Ausgang des Verfahrens wird mit Spannung erwartet.

Doch auch die anderen Nachbarn und Anwohner wollten nicht untätig bleiben. Am 19. Mai gab es einen Ortstermin, bei dem sich auch Mitglieder der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rheinhausen ein Bild von der Lage machen und viele Gespräche mit den Betroffenen führen konnten. Die Volksvertreter nahmen mit nach Hause, dass ein Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW gestellt werde (dieser liegt Oberbürgermeister Sören Link und Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Liß mittlerweile vor). Und dass eine Unterschriftenaktion gegen das Bauvorhaben durchgeführt wird.

CDU-Fraktionsvize Kai Müller: "Die Ablehnung richtet sich nicht prinzipiell gegen die wirtschaftliche Verwendung und Bebauung des Grundstücks, wohl aber gegen die vorliegenden Pläne und deren Zustandekommen. Aus Sicht der Anwohner ist das geplante Bauvorhaben  überdimensioniert und führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der angrenzenden Grundstücke. Hier ist ohne Wenn und Aber nur eine Bebauung mit Ein- beziehungsweise  Zweifamilienhäusern sinnvoll."