CDU will Arbeitnehmerfreizügigkeit ohne Sozialmissbrauch

23.02.2026

Bundesparteitag beschließt Antrag der CDU Duisburg

Für die Feststellung des fortbestehenden Freizügigkeitsrechts benötigen Ausländerbehörden verlässliche Informationen über die tatsächliche Erwerbstätigkeit zugewanderter EU-Bürger. Da entsprechende Nachweise in der Praxis oft nicht vorgelegt werden, sind Behörden auf eigene Ermittlungen angewiesen. Der postalische Abruf von Versicherungsverläufen bei den Rentenversicherungsträgern führt regelmäßig zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen und bindet Verwaltungskapazitäten.

Zur Beschleunigung der Verfahren stellte die CDU Duisburg einen Antrag an den Bundesparteitag, der auch beschlossen wurde.

Die CDU Deutschlands wird sich dafür einsetzen, § 148 Absatz 3 SGB VI dahingehend zu erweitern, dass Ausländerbehörden als abrufberechtigte Stellen in das automatisierte Verfahren zur Übermittlung von Sozialdaten der Rentenversicherungsträger aufgenommen werden. Der Abruf soll ausschließlich anlassbezogen zur Durchführung von Verfahren nach dem FreizüG/EU und dem Aufenthaltsgesetz in Form protokollierter Einzelabfragen und unter strikter Beachtung der Vorgaben des SGBX und der DSGVO erfolgen.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Ausländerbehörden die zur Prüfung des Aufenthaltsrechts erforderlichen Informationen zügig und zuverlässig erhalten und Freizügigkeitsprüfungen rechtssicher und effizient durchgeführt werden können.