In der Sitzung der Bezirksvertretung am 18. Juni 2020 fasst die CDU-Fraktion erneut das Thema „Zukunft Trompeter Bahnhof“ an. Sie wird fragen: Wie soll die künftige P+R-Anlage konkret aussehen? Stehen die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung? Ist die Einrichtung einer Ladestation für Elektromobilität weiterhin Teil der Planung? Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über den Umbau des Haltepunktes als Teil der Modernisierungsoffensive III? Sieht die Verwaltung neue Möglichkeiten zum Erwerb des gesamten Grundstücks aufgrund der Verbilligungsrichtlinie (VerbR2018) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Handlungsanweisung (HAVerbR-BEV) des Bundeseisenbahnvermögens? Erkennt die Verwaltung die Möglichkeit, durch den Grundstückserwerb den sozialen Wohnungsbaus zu fördern, sprich Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau neu zu schaffen oder der sozialen Wohnraumnutzung zuzuführen?
Klartext: Die CDU-Fraktion hat die Entwicklung des Trompeter Bahnhofs seit Oktober 2018 im Visier. Aber die Verwaltung verweigert standhaft eine partnerschaftliche Mitarbeit und lässt die CDU ins Leere laufen. Was wir aber wissen: Das Bundeseisenbahnvermögen hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es seit einem Jahr keine Verhandlungen mehr mit der Stadt Duisburg gegeben habe. Damit stellt sich die Frage, ob die Verwaltung das Projekt derzeit überhaupt bearbeitet.
Zwischenzeitlich gehört auch das ehemalige Bahnhofsgebäude zu den vergessenen Orten in Rheinhausen. Nachnutzer oder Investoren sind nicht in Sicht. Die Stadt Duisburg hat bislang erkennen lassen, dass sie das Objekt nicht erwerben will.
Die Handlungsanweisung des Bundeseisenbahnvermögens (HAVerbR-BEV) besagt, „dass das Bundeseisenbahnvermögen an Gebietskörperschaften sowie privatrechtliche Gesellschaften/Unternehmen, Stiftungen oder Anstalten, an denen die Kommune/Gebietskörperschaft mehrheitlich beteiligt ist, in deren Gebiet gelegene entbehrliche Grundstücke im Wege des Direktverkaufs ohne Bieterverfahren unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswertes veräußern kann, wenn der Grundstückserwerb Zwecken des sozialen Wohnungsbaus dient und dazu Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau neu geschaffen oder der sozialen Wohnraumnutzung zugeführt werden.“
CDU Rheinhausen-Vize Kai Müller: „Da die Situation für die Nutzer des Haltepunktes sowie für die dortige Bevölkerung nach wie vor unbefriedigend ist, erwarten wir von der Verwaltung die Umsetzung der gewünschten Maßnahmen. Die Bürger können sicher sein, dass wir beharrlich am Thema bleiben.“
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