Die Landesregierung macht es möglich! Wird eine Straße entscheidend aufgehübscht, können die Anlieger jetzt große Summen Geld sparen! In der Sitzung der Bezirksvertretung Rheinhausen am 31. Oktober 2019 packt die CDU ein in der Tat heißes Eisen an. Sie will wissen, ob von den Bürgern der Gartenstraße nach Abschluss der Arbeiten an ihrer Chaussee mehr Geld eingetrieben wird als nötig. Hintergrund: Finanzschwache Städte wie Duisburg nehmen seit Jahr und Tag den Höchstsatz, im Fall der Gartenstraße wären das 70 % oder 325.00 Euro. Das Land ermöglichst durch ein millionenschweres Förderprogramm jetzt aber eine drastische Senkung! Doch obwohl dies bekannt ist, dürfte die Stadt den Grundstückseigentümern das Maximum in Rechnung stellen. Ein Undingen!
Mit einem detaillierten Fragenkatalog will die CDU wissen, ob die Stadt den NRW-Fördertopf im Visier hat, davon die Gartenstraße profitiert oder auch nicht und ob bei späteren Arbeiten an den Gehwegen und Parkplätzen wieder mit dem pekuniären „Segen von Kloster Kamp“ zu rechnen ist.
Werden in einer Straße die Fahrbahn, der Gehweg, der Parkstreifen, der Radweg, die Beleuchtung oder die Straßenentwässerung erneuert oder verbessert, so beteiligt Duisburg die Grundstückseigentümer an den Kosten. Die Beitragspflicht ist geregelt in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt.
2018 gab es auf Landesebene verschiedene Initiativen zur Abschaffung dieser Vorgänge, gleichzeitig äußerten aber auch viele Bürgermeister und die Kommunalen Spitzenverbände den Wunsch nach grundsätzlicher Beibehaltung des Systems und Novellierung der zugrunde liegenden Regelungen. Mindereinnahmen müssten ausgeglichen werden.
Das Land reagierte insofern, als dass sie durch einen Fördertopf in Höhe von 65 Millionen Euro jährlich zum einen die Beitragszahler entlastet und zum anderen die Mindereinnahmen der Kommunen durch diese Entlastung kompensiert. Anders ausgedrückt: Die für die Städte und Gemeinden ausfallenden Beiträge der Anlieger werden durch ein Sonderprogramm des Landes ersetzt. Die Fördermittel können in einem vereinfachten Verfahren auf der Grundlage der Schlussrechnung für die Straßenbaumaßnahme beantragt werden.
Die Achtung vor der Kommunalen Selbstverwaltung, so NRW-Bau-Ministerin Ina Scharrenbach, gebiete es, die Teilnahme am Förderprogramm des Landes für jede Kommune freizustellen.
Die Forderung der CDU-Fraktion Rheinhausen: „Wir verlangen von der Stadt, dass sie am Programm teilnimmt, um enorme Summen von den Anliegern fernzuhalten. Tut dies die Stadt nicht, werden wir dies, Maßnahme für Maßnahme, mit den Bürgern besprechen und entsprechende Aktionen einleiten.“
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